Coronakrise: Stand der Dinge im Archäopark Vogelherd

Wir freuen uns sehr, dass wir endlich wieder Besucher im Archäopark begrüßen dürfen, und bedanken uns für die verantwortungsvolle und zuverlässige Einhaltung der coronabedingten Maßnahmen im Park.

Unsere Besucher müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, einen Mund-Nasen-Schutz tragen und auf Hygiene achten sowie die Hinweisschilder im Park beachten.

Im Moment finden keine Veranstaltungen oder Gruppenführungen statt, aber an den Wochenenden, an den Feiertagen und in den Ferien, können sich unsere Besucher im Speerwurf üben und am Platz des Feuers von unseren zertifizierten Archäo-Guides lernen, wie man auf Steinzeitart Feuer entfacht (nicht von Dienstag bis Freitag in den Ferien). Bei Nutzung des Angebots an den Themenplätzen ist es Pflicht, Einmalhandschuhe zu tragen, die an der Kasse ausgegeben werden. Die Anzahl der Besucher ist begrenzt, die sich gleichzeitig an den Themenplätzen aufhalten dürfen.

Während der üblichen Öffnungszeiten des Archäoparks können große und kleine Besucher ihre Kräfte an der Wisbi-Strecke messen. Auch hier sind Einmalhandschuhe Pflicht. Am Grabungsfeld können Nachwuchsarchäologen von Dienstag bis Sonntag nach Fundstücken graben. Hier werden die Grabungsutensilien desinfiziert. Die Anzahl der Besucher, die sich gleichzeitig an der Wisbi-Strecke und dem Grabungsfeld aufhalten dürfen, ist ebenfalls eingeschränkt, wie auch bei der Besichtigung unserer Welterbestätte, der Vogelherdhöhle.

Auch die Sitzgruppen im Außenbereich und die Grillstelle darf gleichzeitig nur von einer begrenzten Anzahl von Besuchern und einem beschränkten Personenkreis genutzt werden. Gegen eine kleine Nutzungsgebühr können Besucher ihr eigenes Grillgut mitbringen. In der Cafeteria werden Speisen, Getränke, Kuchen und Eis ausgegeben. Der Imbisswagen hat gerade nicht geöffnet.

Beim Eintritt an der Kasse ist es für unsere Besucher verpflichtend, die Besucherregistrierung auszufüllen und abzugeben. Diese wird maximal vier Wochen aufbewahrt und nur auf Anfrage an das zuständige Gesundheitsamt weitergeben. Weitere Hinweise und Regelungen finden Sie auf dem Parkgelände.